Corona-Zeit und Vereinsbeiträge, ein Muss?

geschrieben am 14.06.2021 um 12:43 Uhr von Manfred Söhlke

Liebe Mitglieder, der Lock-down ist verlängert worden und damit steht der Beginn von sportlichen Aktivitäten weiterhin im Ungewissen. Der Vorstand freut sich natürlich, dass bisher nur sehr wenige Mitglieder den Verein verlassen haben und die meisten Ihrem Sportverein weiterhin die Treue halten.

Diese Haltung wollte der Vorstand belohnen und hatte bereits am 11. Januar d.J. beschlossen, zum ersten Halbjahres Einzug nur 50 % des Beitrages einzuziehen und somit den Mitgliedern einen Rabatt einzuräumen bzw. zu gewähren. Über weitere 50 % Rabatt sollte dann vor dem 2. Einzug eine Prüfung stattfinden. Abhängig davon, inwieweit ein Sportangebot schon vorgehalten werden kann.

Doch ca. eine Woche später erhielten wir Kenntnis von einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen. Das Steuerrecht besagt, dass eine Körperschaft (Verein) den Status der Gemeinnützigkeit verliert, wenn diese einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzahlt oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag verzichtet, weil das Vereinsangebot aufgrund der Coronakrise nicht erbracht werden kann. Dies wurde uns auch vom Finanzamt Peine so bestätigt.

Somit blieb uns momentan aufgrund der Kürze der Zeit auch keine andere Möglichkeit als die 1. Rate des jährlichen Vereinsbeitrages wie gewohnt einzuziehen.

Wie gehen wir mit dieser Herausforderung um, um unseren Mitgliedern entgegenzukommen und unseren Plan umzusetzen?
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